Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Europäischen Bürgerinitiative

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Verfassung , Datum: 27.04.2022

Junge Menschen sollen stärker als bisher am politischen Geschehen partizipieren können.

Die Bundesregierung hat heute im Kabinett beschlossen, dem Deutschen Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIGÄndG) vorzuschlagen. Durch das Gesetz soll vor allem das Mindestalter zur Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative vom Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (in Deutschland 18 Jahre) abgekoppelt und auf 16 Jahre gesenkt werden. Das gibt bereits Jugendlichen unter 18 Jahren die Gelegenheit, am einzigen direktdemokratischen Element auf Ebene der Europäischen Union teilzunehmen.

Neben der Absenkung des Beteiligungsalters zielt der Gesetzentwurf darauf ab, das nationale Durchführungsrecht an die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative (EBI-VO) anzupassen und einen neuen Ordnungswidrigkeitentatbestand einzuführen, um gegen Missbrauch bei der Sammlung Unterstützungsbekundungen vorzugehen.

Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Bislang gelang es seit ihrer Einführung 2011 sechs Europäischen Bürgerinitiativen, mehr als eine Million Unterstützungsbekundungen zu sammeln. 64 Initiativen schafften das notwendige Quorum von einer Million Unterstützungsbekundungen nicht, bei einer werden die Ergebnisse gerade überprüft. Dazu kommen 23 Bürgerinitiativen, die von der Europäischen Kommission nicht zugelassen wurden, und 16 Initiativen, für die die Phase der Sammlung von Unterstützungsbekundungen derzeit läuft.