Das sind die neuen Parlamentarischen Staatssekretäre
Meldung Ministerium 08.12.2021
Rita Schwarzelühr-Sutter, Mahmut Özdemir und Johann Saathoff wurden im BMI ernannt.
Mit Amtsübergabe an Bundesinnenministerin Nancy Faeser erfolgte auch die Ernennung der Parlamentarischen Staatssekretäre.
Neue Parlamentarische Staatssekretärin ist Rita Schwarzelühr-Sutter. Die Abgeordnete für den Wahlkreis Waldshut war zuvor seit 2013 in der gleichen Funktion im Bundesumweltministerium tätig. Sie ist mit Unterbrechungen seit 2005 Mitglied im Deutschen Bundestag.
Ebenfalls ernannt wurde Johann Saathoff. Der Ostfriese erhielt in seinem Wahlkreis Aurich-Emden bei der Bundestagswahl das beste Erststimmenergebnis aller Direktkandidaten in ganz Deutschland. Er ist seit 2013 Mitglied im Deutschen Bundestag.
Dritter im Bunde ist Mahmut Özdemir. Der Duisburger ist mit 34 Jahren der zweitjüngste Parlamentarische Staatssekretär seit Bestehen des Bundesinnenministeriums. Er ist seit 2013 Mitglied im Deutschen Bundestag und vertritt seinen Heimatwahlkreis Duisburg II.
Alle drei Parlamentarischen Staatssekretäre sind Abgeordnete der SPD. Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs wurde 1967 eingeführt. Seitdem gab es ingesamt 24 Parlamentarische Staatssekretäre im Bundesinnenministerium, darunter drei Frauen.
Was macht ein Parlamentarischer Staatssekretär?
Die Parlamentarischen Staatssekretäre unterstützen die Bundesministerin bei der Erfüllung politischer Aufgaben. Sie müssen Mitglieder des Deutschen Bundestages sein. Sie pflegen die Verbindung zum Deutschen Bundestag und Bundesrat sowie zu deren Ausschüssen. Auch mit den Fraktionen des Bundestages, deren Arbeitskreisen und den politischen Parteien halten sie Kontakt.
Die Ministerin oder der Minister legt fest, welche Aufgaben die jeweilige Parlamentarische Staatssekretärin bzw. der jeweilige Staatssekretär für sie wahrnehmen sollen.
Sie können in diesen Aufgabengebieten auch die Bundesministerin oder den Bundesminister bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten. Zwischen ihnen besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Parlamentarische Staatssekretäre werden vom Bundeskanzler - im Einvernehmen mit den Ministerinnen und Ministern - dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen.