Corona-Krise: BMI beschleunigt Digitalisierung der Verwaltung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung , Datum: 02.04.2020

Aktuell besonders stark nachgefragte Leistungen sollen bald auch digital möglich sein. Dazu gehört die Erstattung von Arbeitgeberaufwänden.

Wegen der Corona-Krise werden bestimmte Services der Verwaltung derzeit besonders stark nachgefragt. Der Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwänden aufgrund von Angestellten in Quarantäne (§56 IfSG) ist so ein Service. In einem Express-Digitalisierungslabor wird derzeit erarbeitet, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Antrag bis Ende April nutzerfreundlich online können. Das wird. Daneben prüft das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), welche anderen Verwaltungsleistungen wegen der Corona-Krise verstärkt nachgefragt werden und noch nicht online angeboten werden.

"Die COVID-19-Krise zeigt, wie wichtig die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist", betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer. "Wir digitalisieren jetzt mit Hochdruck zunächst die Leistungsanträge, die für die Menschen und die Unternehmen in dieser Krise wichtig und existenzsichernd sind. Es ist unsere Pflicht, schnell und unbürokratisch zu helfen."

Nordrhein-Westfalen und BMI treiben Online-Lösung voran

Das Express-Digitalisierungslabor ist Teil der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Federführend durch das Land Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem BMI vorangetrieben, soll bis Ende April zunächst eine Minimalvariante der Online-Lösung umgesetzt werden, die länderübergreifend eingesetzt werden kann. Das kommt Betrieben und Selbstständigen zugute, die Anträge nicht länger per Post, sondern schnell und unkompliziert online stellen können.

Das Onlinezugangsgesetz ist im August 2017 in Kraft getreten und verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Es wurden 575 OZG-Leistungen definiert, die in arbeitsteiligem Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen onlinefähig gemacht werden. Für priorisierte Leistungen wird in sogenannten Digitalisierungslaboren eine nutzerfreundliche Online-Lösung erarbeitet. Dabei wird der komplette Prozess der Antragsstellung überarbeitet und effizienter gestaltet.

Weitere Informationen zum Onlinezugangsgesetz finden Sie auf www.onlinezugangsgesetz.de.