Bundesinnenministerium und OZG-Fachminister vereinbaren intensivere Zusammenarbeit
Meldung 20.02.2020
Nachnutzung war eines der Schwerpunktthemen beim Treffen in der Berliner Factory
Wenn das Bundesinnenministerium die Verantwortlichen der Länder zum Thema OZG einlädt, dann kann es keinen passenderen Ort geben als ein Digitalisierungslabor. Die Veranstaltung in der Berliner „Factory“ war hochkarätig besetzt: Neben Staatssekretär Klaus Vitt, der den Initiator des Treffens, Bundesinnenminister Seehofer vertrat, nahmen fast alle Bundesländer teil, unter anderem Judith Gerlach (Digitalministerin, Bayern), Michael Richter (Finanzminister, Sachsen-Anhalt), Dr. Andreas Pinkwart (Wirtschaftsminister, Nordrhein-Westfalen) und Kristina Sinemus (Digitalministerin, Hessen).
Das Treffen begann mit einem gemeinsamen Blick auf den aktuellen Stand, dabei ging es auch um die Frage, wo Herausforderungen und Hemmnisse die Digitalisierung derzeit ausbremsen und wie der Bund helfen kann. Als zentrale Themen für die OZG-Umsetzung bis Ende 2022 haben sich die Nachnutzung und notwendige gesetzliche Änderungen herausgestellt. Die klare Übereinkunft aller Beteiligten war: In Sachen Verwaltungsdigitalisierung ist bereits einiges passiert, doch 2020 muss die OZG-Umsetzung noch mehr an Fahrt gewinnen.
So haben sich zum Beispiel Bayern und Nordrhein-Westfalen auf eine Intensivierung der Zusammenarbeit verständigt: Beide Länder werden sich künftig bereits entwickelte digitale Verwaltungsservices wechselseitig zur Verfügung stellen, um zeitnah eine bessere Grundlage für das digitale Rathaus zu schaffen: „Die wechselseitige Nachnutzung ist der Schlüssel für ein modernes und attraktives digitales Angebot der Verwaltung an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Unternehmen“, so die Minister Gerlach und Prof. Pinkwart auf dem gemeinsamen Treffen in Berlin. Beide Länder vereinbarten weiterhin die rasche Entwicklung und Pilotierung des digitalen Unternehmenskontos noch in 2020. Unternehmen bekommen damit einen zentralen Zugang zu digitalen wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen, z.B. bei der Unternehmensgründung.
Auch Staatssekretär Goldschmidt aus Schleswig-Holstein unterstreicht die Notwendigkeit einer koordinierten Zusammenarbeit: „Wir wollen von dem bisher geübten arbeitsteiligen Vorgehen, künftig viel stärker zu einem kooperativen Vorgehen kommen und Verfahren gemeinsam umsetzen“.
Nach dem politischen Austausch stand der Besuch eines Digitalisierungslabors auf dem Programm. Dabei wurden die für die Digitalisierungslabore typischen Methoden und Arbeitsweisen sowie Ergebnisse aus den Digitalisierungsprojekten vorgestellt. Den Prototyp der Leistung „Aufenthaltstitel“ stellten Teilnehmerinnen aus den Laboren vor, die an der Entwicklung der digitalen Lösung mitgewirkt haben – was zum regen Austausch führte. Außerdem vorgestellt wurde der digitalisierte Wohngeldantrag. Diese Leistung ist schon seit Dezember 2019 in sechs Pilotkommunen online verfügbar und liefert bereits erste Ergebnisse zu Akzeptanz und Nutzung in der Bevölkerung.
Einblicke, Austausch und Vereinbarungen – Staatssekretär Vitt zieht ein positives Fazit der Veranstaltung und kündigt konkrete Maßnahmen an: „Der Bund wird die Länder bei der Nachnutzung unterstützen. Als Sofort-Maßnahme geben wir den Ländern eine Muster-Verwaltungsvereinbarung an die Hand, die die Kooperation vereinfacht und die Umsetzung von Online-Diensten beschleunigt“.
Das BMI möchte den Austausch mit den OZG-Fachministern und den zuständigen Verantwortlichen der Länder verstetigen. Ein nächstes Treffen soll in sechs Monaten stattfinden.