Ein Meilenstein in der deutschen Migrationspolitik
Meldung Migration 28.02.2020
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Zuwanderung für Fachkräfte, auch aus Nicht-EU-Ländern. Am 1. März 2020 ist das Gesetz in Kraft getreten.
"Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wollen wir qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen, die unsere Wirtschaft dringend braucht",
erklärte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer. "Das Gesetz ist ein Meilenstein in der deutschen Migrationspolitik."
Als Teil des umfassenden Gesetzespakets zur Migration, das im Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, setzt das Gesetz die Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag und Vorhaben des Masterplans Migration um. "Die Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration erfordert auch legale Zuwanderungsmöglichkeiten, die wir mit diesem Gesetz schaffen"
, so der Bundesinnenminister. Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten.
Erleichterter Zugang und bessere Perspektiven für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern
Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Für sie gelten in Zukunft Regelungen, die sich für Hochschulabsolventen bereits bewährt haben. So können sie beispielsweise für eine befristete Zeit zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen. Wer eine anerkannte Qualifikation mitbringt und einen gültigen Arbeitsvertrag vorweist, kann ohne Vorrangprüfung - also ohne eine Prüfung, ob ein anderer Arbeitnehmer aus Deutschland oder einem anderen EU-Land zur Verfügung steht - in Deutschland arbeiten. Sollte sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland ändern, kann die Vorrangprüfung wiedereingeführt werden.
Wichtig ist, dass tatsächlich Fachkräfte nach Deutschland kommen. Die Bundesregierung hält daher daran fest, dass die Qualifikation einer Person vor ihrer Einreise genau überprüft wird. Eine Ausnahme gibt es für IT-Fachkräfte: Sie können bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung unabhängig von einem formalen Abschluss einreisen. Für Niedrigqualifizierte sieht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz keine Änderungen vor.
Die Bundesregierung hat parallel zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz intensiv daran gearbeitet, Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren zu verbessern und die Sprachförderung auszuweiten. Darüber hinaus hat sie gezielte Werbemaßnahmen im Ausland angestoßen. Auf www.make-it-in-germany.de finden Unternehmen und ausländische Fachkräfte umfassende Informationen zum Thema.