Beitrag zum Klimaschutz: Mehr Dienstreisen mit der Bahn

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Ministerium , Datum: 28.01.2020

Beschäftigte des Bundes können für ihre Dienstreisen ab sofort immer die Bahn nutzen – auch wenn die Reise dadurch teurer wird als mit dem Flugzeug.

Beschäftigte des Bundes können ab sofort ihren eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten: Auch wenn eine Fahrt mit der Bahn höhere Kosten verursacht als ein Flug, können sie für ihre Dienstreise den Zug nutzen. Die Möglichkeit, so CO2-Emissionen aus Flügen einzusparen, ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung.

Mit einem Rundschreiben vom 21. Januar 2020 greift die Bundesregierung einer geplanten gesetzlichen Änderung des Bundesreisekostengesetztes vor. Mit der Reform werden Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit bei der Wahl des Reisemittels berücksichtigt – das heißt, dass außer dem Preis auch ein geringerer CO2-Ausstoß oder CO2-Neutralität eine Rolle spielen.

Die Regel ist freiwillig und gilt für alle Reisen innerhalb Deutschlands, im grenznahen Raum und in gut angebundene europäische Großstädte wie Brüssel oder Paris.