Brexit: Wie geht es weiter?
Meldung Verfassung 31.01.2020
Seit dem 1. Februar ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen ändert sich während einer Übergangsphase bis Ende 2020 erst einmal nichts.
Nach der Unterzeichnung des Austrittsabkommens durch Großbritannien und die Europäische Union (EU) ist der Brexit am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Das Vereinigte Königreich ist damit geregelt aus der EU ausgetreten.
Für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen ändert sich erst einmal nichts. Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020, während der das Vereinigte Königreich weiter wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird.
- Während der Übergangsphase gelten die Freizügigkeitsregeln der EU fort. Britische Staatsangehörige und Unionsbürgerinnen und -bürger können sich also weiterhin in der EU und im Vereinigten Königreich frei bewegen und aufhalten und wie bisher arbeiten und studieren.
- Die Einreise nach Deutschland ist für britische Staatsangehörige weiter wie bisher möglich. Insbesondere gibt es keine Änderungen bei den Passkontrollen.
- Während der Übergangsphase gibt es keine Änderungen für Britinnen und Briten bei der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die EU und das Vereinigte Königreich werden die Übergangsphase nutzen, um die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu verhandeln. Hier setzt sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) dafür ein, dass im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger die enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden fortgeführt werden kann.
Nähere Informationen zum Brexit, zu den Vorkehrungen des BMI sowie Fragen und Antworten zu den Auswirkungen auf die Statusrechte britischer Bürger im Zusammenhang mit dem Brexit finden Sie hier.
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