Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen an deutschen Binnengrenzen werden intensiviert

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Sicherheit , Datum: 06.11.2019

Personen mit Wiedereinreisesperre für Deutschland werden künftig an der Grenze zurückgewiesen. Sind sie bereits eingereist, sollen sie während ihres Verfahrens in Haft bleiben.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat entschieden, dass die Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Binnengrenzen weiter intensiviert werden. Dazu wird die Bundespolizei noch heute einen Erlass erhalten. Der Bundesinnenminister reagiert damit auf aktuelle Fallkonstellationen, die ihm diesen Handlungsbedarf aufgezeigt haben.

Häufigere Kontrollen in unmittelbarer Grenznähe

In Zukunft wird der Schwerpunkt der geplanten Kontrollen häufiger unmittelbar an den Binnengrenzen liegen. Personen mit einer Wiedereinreisesperre für Deutschland werden künftig an der Grenze zurückgewiesen, ungeachtet eines etwaigen Schutzersuchens.

Wie bisher erfolgen alle Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen auf der Grundlage des nationalen Rechts. Es handelt sich dabei nicht um Grenzkontrollen im förmlichen Sinne.

Auch rechtliche Anpassungen will Bundesinnenminister Seehofer zügig vornehmen. So soll es zukünftig möglich sein, bereits eingereiste Personen mit bestehender Wiedereinreisesperre für die Dauer ihres Verfahrens bis zu ihrer Abschiebung in Haft zu nehmen.