Vorübergehender Notfallmechanismus für Seenot Rettungsfälle

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 24.09.2019

Zusammen mit Frankreich, Italien, Malta und der finnischen EU-Ratspräsidentschaft hat sich Deutschland auf einen vorübergehenden Notfallmechanismus für aus Seenot Gerettete geeinigt

Bundesinnenminister Seehofer zeigte sich sehr zufrieden mit den Ergebnissen und sprach von einem guten Papier, das die Innenminister der vier Länder, die finnische EU-Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission gemeinsam erarbeitet haben. "Für mich ist das Wichtigste, dass wir endlich den jahrelangen Kampf um ein Asylrecht in Europa ein Stück nach vorne bringen," so Seehofer. Die Beschlüsse könnten als wichtiger Baustein auf dem Weg einer Reform des gemeinsamen EU-Asylsystems gewertet werden, sie seien "eine gute Basis für die weitere europäische Zusammenarbeit in Migrationsfragen.“

Grundsätze der Legalität und Humanität

Den Innenministern von Malta, Italien, Frankreich, Deutschland, der Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission ist ein fairer Ausgleich der Interessen der teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten gelungen. Man verbindet so die Grundsätze der Legalität und Humanität. Durch die Einigung auf einen Notfallmechanismus könnten Schiffe mit aus Seenot Geretteten an Bord künftig schnellstmöglich einen sicheren Hafen anlaufen.

Die unverzichtbaren Registrierungen und Sicherheitsüberprüfungen sollen möglichst innerhalb von vier Wochen durchgeführt werden, damit die Geretteten zügig auf die Aufnahmeländer verteilt werden können.

Bis zum Innenministerrat am 08. Oktober in Luxemburg wird die Bundesregierung gezielt dafür werben, dass sich möglichst viele andere EU-Mitgliedstaaten der Einigung anschließen.

Pull Effekte verhindern

Bundesinnenminister Seehofer betonte auch noch einmal sein Anliegen, Migrationsbewegungen auf das Mittelmeer (sogenannte Pull Effekte) zu verhindern. "Auf einer eigenen Konferenz möchte ich schnellstmöglich praktische Schritte beraten, um das Schleuserunwesen zu bekämpfen, die polizeiliche Zusammenarbeit und den Küstenschutz auszubauen und die Lebensperspektive für Menschen in Afrika zu verbessern."

Der auf Malta beschlossene Mechanismus soll zunächst für sechs Monate gelten und kann in Absprache mit den beteiligten Seiten verlängert werden. Im Fall eines unverhältnismäßigen Anstieges der Migrationszahlen können die Vereinbarungen jederzeit auch einseitig gekündigt werden.