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Deutschland unterzeichnet Änderungsprotokoll zur Datenschutz-Konvention 108 des Europarats

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: IT & Digitalpolitik , Datum: 10.10.2018

Internationaler Datenschutz wird gestärkt

Der Botschafter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat, Rolf Mafael, hat heute im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Straßburg im Namen der Bundesrepublik Deutschland das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (sog. Konvention 108 des Europarats) unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland bekennt sich damit zu einem hohen Schutzstandard für das Persönlichkeitsrecht der Menschen und stärkt zudem die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes.

Die Konvention 108 des Europarats stammt aus dem Jahr 1981 und war das erste rechtsverbindliche zwischenstaatliche Übereinkommen zum Datenschutz. Die Konvention 108 enthält die wichtigsten Grundsätze des Datenschutzrechts. Neben den 47 Mitgliedstaaten des Europarats, zu denen alle EU-Mitgliedstaaten sowie eine Reihe weiterer Staaten wie etwa die Russische Föderation, die Türkei, die Schweiz und Norwegen gehören, haben bereits Mexiko, Uruguay, Mauritius, Senegal, Tunesien und Kap Verde die Konvention 108 ratifiziert. Die Konvention 108 hat damit - weit über Europa hinaus - Bedeutung für die globale Entwicklung des Datenschutzrechts.

Angesichts der gewaltigen technologischen Entwicklungen seit den 1980er Jahren war eine Modernisierung der Konvention 108 einschließlich ihres Zusatzprotokolls aus dem Jahr 2001 erforderlich. Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die Konventionsstaaten auf ein Änderungsprotokoll geeinigt, das die Konvention 108 zukunftsfähig macht. So werden etwa die Betroffenenrechte gestärkt und eine Meldepflicht für Verantwortliche bei Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde eingeführt. Die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde wird für alle Konventionsstaaten verpflichtend.

Das Änderungsprotokoll ist vollständig kohärent mit dem EU-Datenschutzrecht. Langfristig wird das Änderungsprotokoll zu einer Anhebung des Datenschutzniveaus in einer Vielzahl von Staaten beitragen und damit tendenziell auch Übermittlungen personenbezogener Daten aus der Bundesrepublik Deutschland in diese Staaten vereinfachen. Das Änderungsprotokoll öffnet zudem die Tür für die künftige Mitgliedschaft internationaler Organisationen in der Konvention 108 - etwa für die Europäische Union.

Zum Inkrafttreten bedarf das Änderungsprotokoll der Ratifizierung durch grundsätzlich alle Konventionsstaaten. Eine Regelung für ein partielles Inkrafttreten in fünf Jahren ist vorgesehen.