Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Förderung des Mietwohnungsneubaus

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bauen, Stadt & Wohnen , Datum: 20.09.2018

Gesetzentwurf ist Teil der Wohnraumoffensive der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen.

Hierzu erklärte  Bundesinnenminister Seehofer: "Ich freue mich, dass wir diesen Gesetzentwurf noch vor dem Wohngipfel am Freitag auf den Weg gebracht haben. Damit senden wir ein starkes Signal für alle Teilnehmer aus: Die Bundesregierung kündigt nicht nur an, sie liefert auch. Ich hoffe, dies wird ein Ansporn an alle Beteiligten sein, eigene Maßnahmen beizusteuern. Ich bin überzeugt: Wenn Bund, Länder, Kommunen, Wohnungs- und Bauwirtschaft, Vermieter und Mieter zusammenarbeiten, wird es uns gelingen, die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu bewältigen."

Der unter Federführung des Bundesministeriums für Finanzen erarbeitete Gesetzentwurf ist Teil der Wohnraumoffensive der Bundesregierung. Im Rahmen dieser Offensive sollen insgesamt 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime zusätzlich gebaut werden. Die Sonderabschreibung trägt hierzu durch gezielte Förderung des Neubaus von Mietwohnungen im bezahlbaren Mietsegment bei. Hierfür sieht der Gesetzentwurf Baukostenobergrenzen vor.

Eine 10-jährige Bindungsfrist sorgt dafür, dass die Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt auch erhalten bleiben, nachdem die Sonderabschreibung ausgelaufen ist.