Erleichterte Online-Identifizierung im EU-Ausland

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung , Datum: 28.09.2018

eID-Funktion des Personalausweises jetzt auch im europäischen eGovernment einsetzbar.

Ab dem 29. September 2018 gilt die EU-weite Anerkennungsverpflichtung für die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und des europäischen Aufenthaltstitels. Damit kann dieser nun bei allen Verwaltungsverfahren, für die eine elektronische Identifizierung auf "substanziellem“ oder "hohem" Vertrauensniveau notwendig ist, genutzt werden. Damit ist Deutschland der erste EU-Mitgliedstaat, dessen offizielles Identifizierungsmittel für Verwaltungsleistungen der europäischen Mitgliedstaaten genutzt werden kann.

Für die tatsächliche Nutzung müssen teilweise noch technische Voraussetzungen geschaffen werden. Eine Reihe europäischer Mitgliedstaaten hat diese bereits geschaffen oder wird diese in den nächsten Tagen schaffen.

Hierzu zählen:

  • Finnland
  • Großbritannien
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Tschechien.

Diese Staaten haben die notwendige Middleware in ihre Systeme integriert. Diese Software fungiert als Schnittstelle zwischen der deutschen Online-Ausweisfunktion und den eID-Systemen der anderen Mitgliedstaaten.

Mit weiteren EU-Staaten stimmen sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik derzeit über die Integration der deutschen Middleware ab.

Wer die Online-Ausweisfunktion aktiviert hat, kann sie daher bald in einem Großteil Europas für die Identifizierung gegenüber nationalen Verwaltungsdienstleistungen nutzen.

Weiterer Ausbau im Jahr 2019

Ab September 2019 können dann auch die Bürgerinnen und Bürger von Estland, Italien, Kroatien, Luxemburg und Spanien ihre nationalen Identifizierungslösungen im europäischen Ausland verwenden, natürlich auch in Deutschland. Weitere EU-Staaten bereiten derzeit die Notifizierung ihrer eID-Lösungen gemäß eIDAS-Verordnung vor.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Personalausweisportal.

Englischsprachige Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der EU-Kommission.