Zurückweisung an der Grenze

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 09.08.2018

Verwaltungsabsprache mit Spanien tritt am Samstag, 11. August in Kraft.

Am 6. August 2018 wurde eine Verwaltungsabsprache zwischen Deutschland und Spanien unterzeichnet, die im Wesentlichen folgende Punkte umfasst:

Ab dem 11. August 2018 können Schutzsuchende an der deutsch-österreichischen Landgrenze der Grenze zurückgewiesen werden, wenn im Rahmen von Binnengrenzkontrollen anhand der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC festgestellt wird, dass die Schutzsuchenden zuvor bereits in Spanien einen Asylantrag gestellt haben. Die genannten Personen werden dann innerhalb von 48 Stunden unmittelbar nach Spanien zurücküberstellt.

Hiervon ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige.

Über die Zurückweisung der Person werden die zuständigen spanischen Behörden durch die Bundespolizei informiert. Ob die Rücküberstellung begleitet wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es findet keine Einreise nach Deutschland statt.

Die Verhandlungen mit Griechenland und Italien zu weiteren Verwaltungsabsprachen dauern noch an.