Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Verfassung , Datum: 15.08.2018

Kabinett beschließt Änderung des Personenstandsgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen.

Bei der Geburt eines Kindes ist auch dessen Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden. Bei Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden, konnte die Geburt ohne eine Geschlechts-angabe eingetragen werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 genügt diese Regelung nicht dem Grundgesetz. Auch für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung müsse das Gesetz einen "positiven Geschlechtseintrag" ermöglichen.

Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass der Standesbeamte neben den bereits vorgesehenen Varianten die Angabe „divers“ eintragen kann.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Prof. Dr. Günter Krings, erklärte hierzu: "Der heute dem Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf soll neben den bestehenden drei Varianten "weiblich", "männlich", "ohne Angabe" die Möglichkeit schaffen, für intersexuelle Personen das Geschlecht als "divers" zu beurkunden. Bei der Entscheidung für die Angabe "divers" wurden die Anregungen der betroffenen Verbände aufgegriffen. Ziel war es, einen Begriff zu verwenden, den die Betroffenen als nicht diskriminierend empfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Vorgaben der Entscheidung bis Ende dieses Jahres umzusetzen. Deshalb war es notwendig, das Gesetz auf einschlägige Regelungen zu beschränken und es nicht mit einer Reform des Transsexuellenrechts zu verknüpfen."

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister ein-zutragenden Angaben