Jahresbericht 2016 zur Korruptionsprävention

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung , Datum: 19.03.2018

Erfreuliches Ergebnis trotz minimalen Anstiegs der Zahl der Verdachtsfälle im Bereich der Korruption

Am 16. März 2018 wurde der Korruptionspräventionsbericht 2016 vom zuständigen parlamentarischen Gremium zur Kenntnis genommen und veröffentlicht.

Das Bundesministerium des Innern berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich aufgrund einer Beschlusslage des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem Jahr 2004 zur Entwicklung und zu den Ergebnissen der Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung.

Bundesverwaltung arbeitet zuverlässig

Im Jahr 2016 ist die Zahl der Verdachtsfälle auf Korruption, typischer Begleitdelikte wie Betrug oder Untreue oder wegen korruptionsnaher Dienstvergehen minimal angestiegen. Gegen 0,006 Prozent der mehr als eine halbe Million Beschäftigten der Bundesverwaltung sind aufgrund von Verdachtsmomenten Ermittlungen eingeleitet worden.

Im Berichtsjahr 2016 wurden 35 Verfahren, in denen gegen Bundesbedienstete oder Dritte (auf der Seite der Geber) wegen Korruption ermittelt wurde, abgeschlossen. Dabei handelt es sich größtenteils um Verfahren aus den Vorjahren. In rund vierzig Prozent dieser Verfahren reichte der Tatnachweis aus, um eine Strafe und/oder eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen. In den anderen Fällen fanden sich keine ausreichenden Beweise für korruptes Verhalten oder der entsprechende Verdacht ist widerlegt worden.

Der Korruptionspräventionsbericht 2016 bestätigt damit, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft der Bundesverwaltung trauen können.

Zahlreiche Maßnahmen zur Prävention

Im Bericht wird auch ausführlich dargestellt, welche konkreten Maßnahmen zur Prävention von Korruption im Jahr 2016 in mehr als 900 Behörden, Dienststellen und sonstigen Stellen der Bundesverwaltung durchgeführt worden sind. Dabei orientiert sich der Bericht an der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung.