Lexikon

Typ: Artikel

Wichtige Begriffe kurz erläutert

Hier finden Sie - nach Schlagworten sortiert - Kurzinformationen rund um die vielfältigen Themen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Wahlen

Das Wahlrecht umfasst die Rechtsvorschriften, in denen das Verfahren bei politischen Wahlen geregelt ist. Diese Regelungen sind in den Verfassungen, den Wahlgesetzen und den Wahlordnungen des Bundes und der Länder zu finden.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden nach Art. 38 Grundgesetz in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Einzelheiten der Wahl zum Deutschen Bundestag sind im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung geregelt.

Das Europäische Parlament wird seit 1979 von wahlberechtigten Unionsbürgern auf 5 Jahre gewählt. Von den 785 Abgeordneten werden 99 Abgeordnete von Personen gewählt, die in Deutschland wahlberechtigt sind. Maßgebliche Rechtsvorschriften sind der Direktwahlakt, das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung.

Über weitere Details, insbesondere über Wahlergebnisse der Bundestags- und Europawahlen, können Sie sich beim Bundeswahlleiter informieren: www.bundeswahlleiter.de.

Wahlgeräte

Zur Erleichterung der Abgabe und Zählung der Stimmen können an Stelle von Stimmzetteln und Wahlurnen Wahlgeräte benutzt werden (§ 35 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes – BWG – und § 17 des Europawahlgesetzes). Diese Wahlgeräte müssen die geheime Stimmabgabe gewährleisten (§ 35 Abs. 2 Satz 1 BWG). Ihre Bauart muss für die Verwendung bei bundesweiten Wahlen amtlich zugelassen sein. Die Entscheidung über die Bauartzulassung trifft das Bundesministerium des Innern. Der Entscheidung geht eine Prüfung des Wahlgeräts nach der Bundeswahlgeräteverordnung, insbesondere den darin enthaltenen Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten, durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt voraus.

Welt-Anti-Doping-Agentur

Aufgabe der auf Initiative des International Olympic Committee (IOC) in Lausanne gegründeten Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ist es, weltweit auf eine einheitliche Dopingbekämpfung hinzuwirken. Die WADA verfügt neben einem Stiftungsrat über einen Exekutivausschuss sowie über fünf Expertenausschüsse, die sich mit den einzelnen Aspekten der Dopingbekämpfung befassen.

Der Stiftungsrat der WADA ist paritätisch besetzt, d. h. sport- und zwischenstaatliche Einrichtungen sind gleichermaßen vertreten.