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Typ: Artikel

Wichtige Begriffe kurz erläutert

Hier finden Sie - nach Schlagworten sortiert - Kurzinformationen rund um die vielfältigen Themen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Marxismus / Leninismus

Weltanschauliches System auf der Basis der von Karl Marx und Friedrich Engels entwickelten sozialistisch-kommunistischen Theorien (Marxismus) und der "Weiterentwicklung" durch Lenin und Stalin.

Der Marxismus-Leninismus war die offizielle Weltanschauung der Sowjetunion und der sozialistischen Länder, die sich am sowjetischen Vorbild orientierten.

Der Marxismus-Leninismus umfasst die drei Bestandteile:
Erstens die Philosophie des dialektischen und historischen Materialismus, zweitens die politische Ökonomie des Kapitalismus und Sozialismus und drittens (seit Anfang der 60er Jahre) die Theorie des wissenschaftlichen Kommunismus.

Der Marxismus-Leninismus erhebt in seinem Selbstverständnis als geschlossenes wissenschaftliches System den Anspruch, über ein Wissen zu verfügen, das die Struktur der historischen und sozialen Gesetze erkläre und damit die Geschichte vorhersehbar und beherrschbar mache.

Mehrstaatigkeit

Mehrstaatigkeit liegt vor, wenn eine Person die Staatsangehörigkeiten zweier oder mehrerer Staaten besitzt.

Mehrstaatigkeit entsteht z.B. bei Kindern binationaler Eltern. Die Kinder erwerben in der Regel die Staatsangehörigkeiten beider Elternteile mit der Geburt durch Abstammung.

Auch Ius-soli-Kinder (Ius soli: siehe eigene Begriffserklärung) erwerben mit der Geburt neben der durch ihre Eltern vermittelten Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit und sind damit Doppel- bzw. Mehrstaater.

Gegenwärtig gehört zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland noch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen - z.B. für Einbürgerungsbewerber aus EU-Mitgliedstaaten oder für diejenigen, die ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben können.  Aufgrund dieser Ausnahmen wurden im Jahr 2022 bereits 74,1 % der Einbürgerungen  mit fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit vollzogen. Insofern ist der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit in der Rechtspraxis nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme.

Zukünftig sollen Einbürgerungsbewerber generell mit fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit eingebürgert werden können. Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren nach Inkrafttreten des vorgesehenen Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts dann auch die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr.

Rechtliche Probleme durch mehrfache Staatsangehörigkeiten sind bereits jetzt weitestgehend durch völkerrechtliche Vereinbarungen und gesetzliche Regelungen gelöst.

Metadaten

Als Metadaten ("Daten über Daten") oder Metainformationen werden Beschreibungen bezeichnet, mit denen Daten oder Dienste beschrieben werden. Metadaten dokumentieren den Stand von Daten und Diensten und werden in einem Metadaten-Informationssystem geführt und ausgewertet. Der Geodatenkatalog ist ein Meta-Informationssystem für Geodaten und Geodienste.

In einem Metadaten-Informationssystem sind unter anderem Auskünfte über Fundstellen (Datenhalter), technische Spezifikationen, Umfang, Herkunft, Aktualität und Qualität von Daten und Diensten gebündelt zusammengestellt. Auf diese Weise werden trotz unterschiedlicher fachlicher Zuständigkeiten und verteilt geführte Datenbestände diese vergleichbar und transparent recherchierbar, der Zugriff auf sie erleichtert und zugleich auch ihr Wert langfristig gesichert.

Migration

Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt. Von internationaler Migration spricht man dann, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Migrationsgeschehen in der Bundesrepublik zunächst vor allem durch die die Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer ("Gastarbeiter") geprägt.

Heute steht besonders die Zuwanderung Hochqualifizierter sowie von Fachkräften mit Berufsausbildung im Mittelpunkt deutscher Migrationspolitik. Hinzu kommt die Zuwanderung aus anderen Motiven. Nicht zuletzt leben inzwischen auch viele Asylberechtigte und Ausländer bei uns, die dauerhaft Zuflucht in Deutschland gefunden haben.

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer

Entsprechend der Intention des Zuwanderungsgesetzes wurden die unterschiedlichen Beratungssysteme für Ausländer und Spätaussiedler zu einer einheitlichen Migrationsberatung zusammengeführt - für Zugewanderte bis zu 27 Jahren in den Jugendmigrationsdiensten (JMD) in Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), für erwachsene Zuwanderer über 27 Jahre in der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Mit der Umsetzung der MBE ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt. 

Die MBE verfügt über ein bundesweites Netz von Beratungsstellen. Sie richtet sich vor allem an Neuzuwanderer innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland. Dieses migrationsspezifische Angebot kann aber auch von schon länger hier lebenden Zugewanderten in Anspruch genommen werden, wenn diese einen Integrationsbedarf aufweisen, der dem von Neuzuwanderern entspricht. Indiz zur Feststellung des Bedarfs sind die vorhandenen Deutschkenntnisse. Darüber hinaus können auch anerkannte Ayslbewerber und im Rahmen der humanitären Aufnahmeverfahren eingereiste Flüchtlinge die MBE in Anspruch nehmen.

Da es sich bei der Migrationsberatung um ein die Integrationskurse begleitendes Integrationsangebot handelt, richten sich die Standorte der Beratungseinrichtungen nach den Standorten der Integrationskurse.
Zentrales Anliegen ist es, den Integrationsprozess zu initiieren und zu steuern sowie die Zugewanderten zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen. Die Umsetzung erfolgt in Form einer bedarfsorientierten Einzelfallberatung (Case-Management) mit Sondierungsgespräch und individueller Kompetenzanalyse. Sie mündet in einen gemeinsam erarbeiteten individuellen Förderplan, dessen Umsetzung begleitet wird.

Zur besseren Verzahnung der Arbeit der Beratungsdienste der "Migrationsberatung für Erwachsene" und der "Jugendmigrationsberatung" haben das BMI und das BMFSFJ mit Akteuren aus der Praxis 2013 entsprechende "Handlungsempfehlungen" unter Beibehaltung der Fördergrundlagen entwickelt, auf deren Grundlage die gemeinsame Arbeit stattfinden soll.

Mikrozensus

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland. Er liefert statistische Informationen u. a. über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, den Haushalts- und Familienzusammenhang, den Arbeitsmarkt, die Aus- und Fortbildung, die Wohnverhältnisse und die Gesundheit der Bevölkerung. Die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräfteerhebung der EU) ist in den Mikrozensus integriert.

Die Mikrozensusergebnisse gehen ein in Regierungsberichte, in das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, bilden die Grundlage für die laufende Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung und vieles andere mehr. Die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung werden unter anderem herangezogen für die Verteilung der Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der Europäischen Union.

Minderheiten

Die Angehörigen nationaler Minderheiten pflegen in Deutschland und anderen Ländern Europas über jahrhundertealte Sitten und Gebräuche. Ihre Sprache bedeutet für sie kulturelle Identität, die sie an ihre Kinder und Enkelkinder weitergeben wollen.

Gerade weil sie vielerorts Schwierigkeiten haben, ihre Sprache und Kultur zu pflegen, brauchen sie hierfür sowohl gesellschaftliche als auch staatliche Unterstützung. Die Förderung der nationalen Minderheiten ist daneben aber auch von großer politischer Bedeutung: Nicht nur ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt, dass unzählige Konflikte, Krisen und Kriege in Unterdrückung und Verfolgung von Minderheiten wurzeln.

Der Schutz der geschichtlich gewachsenen Minderheiten und ihrer Sprachen trägt zur Erhaltung und Entwicklung kulturellen Reichtums bei. Kulturelle Vielfalt wiederum fördert Toleranz, welche unabdingbar für eine gelebte und lebendige Demokratie ist. Durch den Schutz nationaler Minderheiten wird daher auch der innerstaatliche Friede gewahrt und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt.

Nationale Minderheiten in Deutschland

Als nationale Minderheit werden in Deutschland Bevölkerungsgruppen bezeichnet, die unter dem Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 stehen. Das in Deutschland am 1. Februar 1998 in Kraft getretene Übereinkommen wird auf die die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk angewandt.

Die Bundesregierung sieht als nationale Minderheiten jene Gruppen an, die folgenden Kriterien entsprechen:

  • ihre Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige;
  • sie unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte (eigene Identität);
  • sie wollen diese Identität bewahren;
  • sie sind traditionell in Deutschland heimisch;
  • sie leben innerhalb Deutschlands in angestammten Siedlungsgebieten.

Während die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe und das sorbische Volk traditionell in bestimmten, geografisch fest umrissenen Regionen Deutschlands siedeln, leben die deutschen Sinti und Roma traditionell – meist in kleinerer Zahl – nahezu in ganz Deutschland.

Deutsche Minderheiten

Die deutschen Volksgruppen in anderen Staaten Europas werden in der Regel als "deutsche Minderheit" bezeichnet. Einige dieser Staaten haben das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten ebenfalls ratifiziert und die deutsche Minderheit unter dessen Schutz gestellt (z. B. Dänemark oder Rumänien).

In den Staaten Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas (MOE-Staaten) sowie den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben insgesamt noch circa 1 Million Angehörige der deutschen Minderheiten. Die historischen Gründe für die Siedlung der Deutschen dort sind vielfältig und komplex. Es handelt sich vielfach um Nachfahren deutscher Auswanderer, die in mehreren Siedlungsbewegungen in die heutigen MOE- und GUS-Staaten, hier insbesondere die Wolgaregion, gekommen sind. Unter Stalin wurden viele von ihnen unter oft grausamen Bedingungen insbesondere nach Sibirien und Kasachstan deportiert, wo sie zum Teil heute noch leben. In Polen sind es die deutschen Staatsangehörigen, die nach der Abtrennung der ehemals deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie in ihrer Heimat geblieben sind bzw. deren Nachkommen.

Seit der Volksabstimmung zur Teilung Schleswigs im Jahre 1920 besteht auch eine deutsche Volksgruppe in Dänemark (Nordschleswiger). In Belgien gibt es eine deutschsprachige Gemeinschaft, die als autonome Gebietskörperschaft über weitgehend politische Eigenständigkeit verfügt. In Italien lebt die größte deutschsprachige Minderheit in der Provinz Bozen-Südtirol.

Die Angehörigen der deutschen Minderheiten haben – in vielen Siedlungsgebieten: trotz zahlreicher Schwierigkeiten – bis heute ihre deutsche Identität und Kultur weitgehend bewahrt.

Förderung für deutsche Minderheiten

Die von Deutschland gewährte Unterstützung für die deutschen Minderheiten in den MOE-Staaten sowie den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion ist Ausdruck einer besonderen historischen Verantwortung und Solidarität für die Deutschen, die wegen ihrer Volkszugehörigkeit während und infolge des Zweiten Weltkrieges besondere Lasten zu tragen hatten. Die besonderen Zuwendungen für die Deutschen dort sind somit Teil der Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland um Bewältigung der Folgen des Zweiten Weltkrieges.

Gerade vor dem Hintergrund aktueller politischer Herausforderungen können die deutschen Minderheiten im Ausland wegen ihres Verständnisses der Kultur des Landes, in dem sie leben, sowie der deutschen Kultur eine Mittlerrolle übernehmen. Sie bilden Brücken zu Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ihrer Heimatländer und sind daher ein Element der bilateralen Beziehungen Deutschlands mit vielen Staaten.

Es ist daher ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, die deutschen Minderheiten vor Ort in ihrem Selbstverständnis und ihrer kulturellen Identität und dem Erhalt ihrer Sprache zu bestärken.

Die Bundesregierung unterstützt die Angehörigen der deutschen Minderheiten aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Auswärtigen Amtes sowie – zusätzlich im Bereich der MOE-Staaten – der Beauftragten für Kultur und Medien überwiegend im Wege der Projektförderung.

Aus den Mitteln des Auswärtigen Amtes werden kulturelle, sprach- und bildungsfördernde Maßnahmen finanziert. Ein Großteil dieser Maßnahmen wird dabei von den Kulturmittlern des Auswärtigen Amtes durchgeführt (vor allem durch das Institut für Auslandsbeziehungen, das Goethe-Institut, die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und den Deutschen Akademischen Austauschdienst). Ein weiterer Teil dieser Mittel wird über die deutschen Auslandsvertretungen vergeben. Die Förderung deutscher Minderheiten ist als integraler Bestandteil der allgemeinen deutschen auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu sehen.

Die Beauftragte für Kultur und Medien fördert auf der Grundlage des § 96 Bundesvertriebenengesetz Projekte, die der Vermittlung, der wissenschaftlichen Erforschung sowie der Sicherung und dem Erhalt des kulturellen Erbes der historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete im östlichen Europa dienen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützt vor allem gemeinschaftsfördernde, identitäts- und verbandsstärkende Maßnahmen, sozial-humanitäre Projekte, Maßnahmen in wirtschaftsbezogenen Bereichen sowie die Förderung des Aufbaus zukunftsfähiger Selbstverwaltungen. Dabei sollen die Projekte zur Akzeptanzförderung auch dem Umfeld zugutekommen. Die Maßnahmen erfolgen in enger Absprache mit den Angehörigen der deutschen Minderheiten vor Ort und im Einvernehmen mit den jeweiligen Regierungen der Herkunftsstaaten. Zu diesem Zweck bestehen zurzeit Regierungskommissionen mit Rumänien, der Russischen Föderation, Kasachstan, Kirgisistan und Usbekistan.

Die Bundesrepublik Deutschland fördert auch die Arbeit der deutschen Volksgruppe in Dänemark. Diese wird durch den Bund Deutscher Nordschleswiger vertreten. Über dessen institutionelle Förderung werden deutsche Schulen, Kindergärten, Bibliotheken und sonstige kulturelle Einrichtungen und Aktivitäten unterstützt.

Mittlerer Dienst

Zur Laufbahngruppe des mittleren Dienstes gehören alle Laufbahnen, bei denen die Zulassung zu einem Vorbereitungsdienst einen Realschulabschluss oder die Zulassung ohne Vorbereitungsdienst eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine nach der Schwierigkeit dem mittleren Dienst entsprechende hauptberufliche Tätigkeit voraussetzt.

Mobilität

Die Verwaltung ist von einem schnellen Wandel der vielfältigen öffentlichen Aufgaben geprägt. Aktuelle Anforderungen setzen neue Schwerpunkte und führen zu kurzfristigen Personalverlagerungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen innerhalb einer Behörde neue Aufgabenbereiche wahrnehmen oder auch an einen anderen Ort oder zu einem anderen Dienstherrn wechseln können. Von den Beschäftigten verlangt dies ein hohes Maß an Mobilität in fachlicher und räumlicher Hinsicht, um gerade im Hinblick auf den sich jeweils ändernden Personalbedarf die personellen Ressourcen des öffentlichen Dienstes bestmöglich nutzen zu können.

Das Dienstrecht sieht für die Mobilität verschiedene Instrumente vor:

1)     Umsetzung

2)     Abordnung (§ 27 BBG)

3)     Versetzung (§ 28 BBG)

4)     Zuweisung (§ 29 BBG)

Diese Maßnahmen haben - zumindest soweit sie innerhalb des Bereichs desselben Dienstherrn erfolgen - grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung (eventuell Auswirkungen auf bestimmte Zulagen) und können grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Beamten getroffen werden.

Auch Tarifbeschäftigte können im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses auf Dauer versetzt oder vorübergehend abgeordnet oder zugewiesen werden. Die Versetzung erfolgt zu einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers. Eine Versetzung zu einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Die Abordnung kann auch zu einem anderen Arbeitgeber, der dem Geltungsbereich des TVöD unterfällt, erfolgen. Zuweisung ist die vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- oder Ausland (z. B. Wirtschaftsunternehmen, über- oder zwischenstaatliche Organisation), bei dem das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nicht zur Anwendung kommt. Daneben besteht die Möglichkeit der Personalgestellung, d. h. die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten als Folge der Verlagerung von Aufgaben der Tarifbeschäftigten zu diesem. In allen Fällen wird das bestehende Arbeitsverhältnis fortgesetzt.

Eine Erhöhung der Mobilität in Führungspositionen soll ein neues Personalentwicklungsinstrument, die Führung auf Zeit, bewirken. Führungspositionen müssen nicht mehr dauerhaft, sondern können für bis zu zwölf Jahre befristet vergeben werden. Damit soll der Personalaustausch zwischen dem öffentlichen Dienst und der privaten Wirtschaft gefördert werden.

Motion Tracking

Automatisierte Erfassung und Analyse von Bewegungsabläufen. Wird häufig zur Steuerung von Anwendungen genutzt.

Mutterschutz

Der Mutterschutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst richtet sich in der Regel, wie auch in der Privatwirtschaft, nach dem Mutterschutzgesetz. Davon abweichend wird der Mutterschutz bei Beamtinnen durch die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) geregelt.

Danach werden Frauen im öffentlichen Dienst bei Mutterschaft sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen, bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen zusätzlich die von den sechs Wochen vor der Geburt nicht in Anspruch genommene Zeit) von der Arbeit freigestellt. Wird innerhalb der ersten acht Wochen nach der Entbindung eine Behinderung des Kindes ärztlich festgestellt, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf Antrag der Frau ebenfalls auf zwölf Wochen. Beamtinnen werden während dieser Mutterschutzfristen die Dienstbezüge weitergezahlt. Die finanzielle Absicherung während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung erfolgt bei weiblichen Tarifbeschäftigten und Auszubildenden über die Zahlung von Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse bzw. das Bundesversicherungsamt sowie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber.

politische Mittlerorganisationen

Politische Mittlerorganisationen sind z.B.  Stiftungen, Akademien oder Organisationen die einen staatlichen Auftrag der politischen Information und Bildung erfüllen und unterstützen wie z.B. die Goethe-Institute (AA), die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder die Bundesakademie für öffentliche Sicherheit (BAKS) o.ä.