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Typ: Artikel

Wichtige Begriffe kurz erläutert

Hier finden Sie - nach Schlagworten sortiert - Kurzinformationen rund um die vielfältigen Themen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Haager Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen dient der Bekämpfung von Flugzeugentführungen bzw. widerrechtlichen Inbesitznahmen von Luftfahrzeugen in den Fällen, in denen Abflug- und Landeort nicht innerhalb des Hoheitsgebiets des Eintragungsstaates eines Luftfahrzeugs liegen.

Die Vertragsstaaten sind nach dem Übereinkommen verpflichtet, einen Straftatbestand für Flugzeugentführungen einzuführen und die Täter einer Flugzeugentführung zu bestrafen oder sie zur Bestrafung an den Eintragungsstaat oder einen anderen Staat, dessen Gerichtsbarkeit in Betracht kommt, auszuliefern.

Härtefallregelung nach dem Aufenthaltsgesetz

Es handelt sich um eine Regelung nach § 23a AufenthG, mit der in besonders gelagerten, humanitären Fallgestaltungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, auch wenn der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist. Voraussetzung ist, dass ein Ersuchen an eine von der jeweiligen Landesregierung eingerichtete Härtefallkommission gestellt wird und diese die oberste Landesbehörde ersucht, dem Ausländer einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Sie entscheidet nach Ermessen. Es besteht weder ein Anspruch auf das Stellen eines Ersuchens durch die Härtefallkommission noch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die zuständige Landesbehörde.

Die Annahme eines Härtefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Ausländer Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat oder wenn ein Rückführungstermin bereits konkret feststeht.

Haus der Athleten

Haus der Athleten ist ein Oberbegriff für Sportinternate und Wohnheime.

Häuser der Athleten werden über Olympiastützpunkte gefördert; sie sollen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in die Lage versetzen, Schule, Hochschule, Ausbildung und Leistungssport bestmöglich miteinander vereinbaren zu können. Darüber hinaus dienen die Wohnheime der Unterbringung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern bei zentralen Lehrgangsmaßnahmen von Bundessportfachverbänden.

Internate können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannt sind und ein Verbund mit einer Eliteschule des Sports besteht.

Heimatlose Ausländer

Heimatlose Ausländer sind Personen, die eine besondere geschützte Rechtsstellung nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet – HAuslG - vom 25.4.1951 (BGBl. I S. 269) innehaben.

Nach 1945 befanden sich zahlreiche Ausländer auf deutschem Boden, die infolge der veränderten Nachkriegsverhältnisse nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren konnten und deshalb von der Internationalen Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (IRO) als verschleppte Personen oder Flüchtlinge anerkannt und betreut wurden. Die IRO bemühte sich, den meisten dieser Ausländer durch Auswanderung eine neue Existenzgrundlage zu verschaffen. Die Tätigkeit der IRO ging 1950 zu Ende. Die Flüchtlinge, die bis dahin nicht auswandern konnten, wurden der Obhut der deutschen Verwaltung übergeben. 

Der Rechtsstatus dieser heimatlosen Ausländer wurde im  HAuslG geregelt, das diesem Personenkreis einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung unter erleichterten Voraussetzungen gewährt.

Heimatvertriebene

Ein Heimatvertriebener ist nach § 2 des Bundesvertriebenengesetzes ein Vertriebener, der nicht nur die zum Erwerb des Vertriebenenstatus erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, sondern überdies bereits am 31.12.1937 oder vorher seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet hatte und dieses Gebiet vor dem 1.1.1993 verlassen hat.

Im Vergleich zum Vertriebenen reicht es also nicht aus, dass ein Heimatvertriebener dort seinen Wohnsitz unmittelbar vor den im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg stehenden Vertreibungsmaßnahmen hatte. Vielmehr muss er dort bereits vorher einen Wohnsitz inne gehabt haben. Ausgehend davon, dass der Verlust des Wohnortes durch Vertreibung ein noch härteres Schicksal darstellt für den Personenkreis, der unter den Vertriebenenstatus des § 1 des Bundesvertriebenengesetzes fällt, wurden Heimatvertriebene im Lastenausgleichsrecht besser gestellt. Sie erhielten den sogenannten Entwurzelungszuschlag in Höhe von 10 Prozent der Hauptentschädigung (§ 248 Nr. 1 des Lastenausgleichsgesetzes).

Heimkehrerentschädigung Ost

Aufgrund des Heimkehrerentschädigungsgesetzes hatten ehemalige Kriegsgefangene, die nach dem 31.12.1946 in die ehemalige Sowjetische Besatzungszone bzw. DDR entlassen wurden und keinen Anspruch nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geltend machen konnten, einen Anspruch auf eine einmalige Entschädigung. Mit der Zahlung der einmaligen Entschädigung war ein klares Symbol der Anerkennung und der Wiedergutmachung beabsichtigt. Die Höhe der Entschädigung war geknüpft an den jeweiligen Entlassungsjahrgang. Die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948 erhielten 500 Euro, die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950 jeweils 1.000 Euro, Entlassungen ab 1951 1.500 Euro. Anträge auf Heimkehrerentschädigung Ost waren bis zum 30.06.2009 an das Bundesverwaltungsamt (BVA) zu richten. Insgesamt haben 37.181 Personen 25.488.000 Euro erhalten.

Hochqualifizierte Zuwanderer

Das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifiziertenrichtlinie hat durch die Einführung der Blauen Karte EU und durch weitere Verbesserungen, insbesondere für ausländische Hochschulabsolventen, Absolventen einer qualifizierten Ausbildung in Deutschland sowie für Selbständige, den Zugang für Hochqualifizierte und qualifizierte Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt deutlich vereinfacht.

Die Blaue Karte EU ist zentraler Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte. Erforderlich ist nur zweierlei: ein abgeschlossenes Hochschulstudium und die Berücksichtigung einer Gehaltsgrenze von 52.800 Euro (2018). In sogenannten Mangelberufen, in denen es in Deutschland eine hohe Anzahl unbesetzter Stellen gibt, liegt die Gehaltsuntergrenze im Jahr 2018 bei nur 40.560 Euro, z.B. für Ärzte und Ingenieure.

Um Missbrauch auszuschließen, findet lediglich eine Vergleichbarkeitsprüfung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Gehalt statt. Mit- oder nachziehende Familienangehörige sind vom Sprachnachweiserfordernis vor der Einreise befreit und sofort zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit berechtigt.

Mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche können Ausländer für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen. Voraussetzung ist, dass der Ausländer einen Hochschulabschluss vorweisen und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche können unter diesen Voraussetzungen auch Ausländer im Anschluss an eine Beschäftigung oder wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland erhalten.

Spitzenkräfte aus Wissenschaft und Bildung, die ein Arbeitsplatzangebot haben, können ohne Arbeitsmarktprüfung und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zugelassen werden. Sie können von Anfang an eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Als Hochqualifizierte gelten insbesondere:

  • Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen und
  • Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Die HS Bund ist für die Ausbildung des gehobenen nichttechnischen Dienstes als nichtsrechtsfähige Körperschaft und ressortübergreifende staatliche Einrichtung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern errichtet worden. Sie kann im Rahmen des Bildungsauftrages anwendungsbezogene, fachdidaktische und verwaltungswissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie weitere Aufgaben der Ausbildung und der fachbezogenen Fortbildung für besondere Bereiche durchführen.

Hochtechnologie-Kriminalität

Hochtechnologie-Kriminalität hat sich zu einer neuen, eigenständigen Kriminalitätskategorie entwickelt. Der Begriff umfasst alle Straftaten des Strafgesetzbuches, bei denen Daten, Datenträger, die Datenverarbeitung oder Datenverarbeitungsanlagen in den Tatbestandsmerkmalen enthalten sind bzw. bei denen die automatische Datenverarbeitung zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung der Tat eingesetzt wird. Des weiteren fallen hierunter Straftaten im Zusammenhang mit Datennetzen, die der Übermittlung von Schrift-, Ton- und/oder Bildinformationen dienen, sowie die Bedrohung der Informationstechnik in Form rechtswidriger Handlungen, die geeignet sind, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität von elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeicherten oder übermittelten Daten zu beeinträchtigen.

Hochtechnologie-Kriminalität wird dabei als gleichbedeutend mit der sog. Computerkriminalität verstanden und beinhaltet neben der Kriminalität, die ausschließlich die klassischen programmierfähigen Computer betrifft, auch die Kriminalität hinsichtlich sonstiger digitaler Datensysteme. Die sog. Internet-Kriminalität, die derzeit im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, ist Teil der Hochtechnologie-Kriminalität. Hierbei handelt es sich um Fälle von Computermissbrauch, der in oder über öffentliche Computernetze erfolgt.

Hochtechnologie-Kriminalität hat verschiedene Erscheinungsformen zum Gegenstand: Zum einen sind Straftaten zu nennen, die nur mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln begangen werden können und fremde Datensysteme zum Angriffsobjekt haben, wie beispielsweise Hacking- und Virenangriffe, Distributed-Denial-of Service-Attacken. Weiter spielen Straftaten eine Rolle, die auch - allerdings nicht zwingend - mittels moderner Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden. Hier dient digitale Technik als Mittel zur Tatbegehung für das Zugänglichmachen oder Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten oder Informationen, wie z. B. die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet. Daneben wird moderne Informations- und Kommunikationstechnik auch als Werkzeug zum Herstellen krimineller Produkte verwandt, etwa der Geldfälschung mittels Computer. Schließlich dienen moderne Informations- und Kommunikationssysteme auch dem legalen kommunikativen Austausch von Straftätern. So nutzen etwa die Organisierte Kriminalität und die Bandenkriminalität inzwischen die von der Informationsgesellschaft bereitgestellten Möglichkeiten als Medium der Tatkommunikation, wie z. B. Mobiltelefone. Hier unterstützen die modernen Informations- und Kommunikationsmittel die Begehung von Straftaten.

Höherer Dienst

Zur Laufbahngruppe des höheren Dienstes gehören alle Laufbahnen, bei denen die Zulassung zu einem Vorbereitungsdienst ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss oder die Zulassung ohne Vorbereitungsdienst ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium (oder einen gleichwertigen Abschluss) sowie eine nach der Schwierigkeit dem höheren Dienst entsprechende hauptberufliche Tätigkeit voraussetzt.

Hooligans

Der Ursprung der Bezeichnung "Hooligan" stammt aus dem englischen Sprachgebrauch und wurde zunächst zur generellen Beschreibung von rowdyhaftem Verhalten und für Straßenkriminelle gebraucht. Der Begriff wird seit ungefähr 1970 in England und seit 1985 in Deutschland zur Beschreibung des sowohl verbal als auch körperlich gewalttätigen Teils der Fußballszene benutzt.
Der Begriff Hooligans apostrophiert einen Personenkreis, der Gewalt sucht, Gewalt auslöst und gewalttätige Aktionen durchführt, ohne weiteres Interesse am sportlichen Geschehen zu haben.