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Typ: Artikel

Wichtige Begriffe kurz erläutert

Hier finden Sie - nach Schlagworten sortiert - Kurzinformationen rund um die vielfältigen Themen des Bundesministeriums des Innern.

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Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.