Zweites Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
Gesetzgebungsverfahren 28.05.2014
Aufnahme einer Experimentierklausel in das Mikrozensusgesetz 2005 Aufnahme weiterer Hilfsmerkmale in das Bevölkerungsstatistikgesetz.
1. Änderung des Mikrozensusgesetzes
Durch die Einführung einer „Experimentierklausel“ sollen unter realen Bedingungen die künftigen Erhebungsverfahren und -abläufe in die laufende Erhebung integriert und getestet werden.
2. Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes
Das Bevölkerungsstatistikgesetz ist am 01. Januar 2014 in Kraft getreten. Bei der Vorbereitung seiner Umsetzung hat sich herausgestellt, dass weitere Hilfsmerkmale erforderlich sind, um die Qualität der Statistik insbesondere im Hinblick auf die Einwohnerzahl und deren Fortschreibung zu sichern und zu verbessern.
Zu diesem Gesetzgebungsverfahren wurden keine Verbändestellungnahmen angefordert.