Zweites Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes
Gesetzgebungsverfahren 21.12.2016
Mit der Änderung des BDBOS-Gesetzes soll die Möglichkeit einer flexiblen Anpassung der Aufgaben der BDBOS in Bezug auf staatliche Kommunikationsinfrastrukturen eingeführt werden.
Der Gesetzentwurf führt die Möglichkeit der Anpassung des Aufgabenspektrums der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bezogen auf staatliche Kommunikationsinfrastrukturen des Bundes ein. Zudem wird mit der Formulierung des neu gefassten § 2 Absatz 1 Satz 2 auf die in Artikel 91c Absatz 1 GG verankerte Möglichkeit des Zusammenwirkens von Bund und Ländern bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme Bezug genommen. Insgesamt ermöglicht die Änderung der öffentlichen Verwaltung damit eine flexible Reaktion auf die sich im ständigen Wandel befindliche Informations- und Kommunikationstechnik und daraus erwachsener Herausforderungen und Anforderungen in Bezug auf staatliche Kommunikationsinfrastrukturen. Auch wenn Art und Umfang der Aufgabenübertragungen an die Bundesanstalt nicht vorhersehbar sind, ist jedenfalls in einem ersten Schritt beabsichtigt, mit Beginn Anfang 2019 den Eigenbetrieb der Netze des Bundes (NdB) als gesonderte Aufgabe an die BDBOS zu übertragen.
Zu diesem Gesetzgebungsverfahren wurden keine Verbändestellungnahmen angefordert.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt