Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes
Verordnung 27.09.2023
Die neue Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung schafft beim Bundesverwaltungsamt einheitliche Regelungen für die Durchführung der Abschlussprüfung und erhöht durch die Änderung der Rechtsform der Prüfungsordnung die Rechtssicherheit.
Mit der vorliegenden Rechtsverordnung werden sechs einzelne Prüfungsordnungen zusammengefasst:
- Prüfungsordnung für den anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter und Verwaltungsfachangestellte - Fachrichtung Bundesverwaltung
- Prüfungsordnung für den anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement
- Prüfungsordnung für den anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste und Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste
- Prüfungsordnung für den anerkannten Ausbildungsberuf Geomatiker und Geomatikerin
- Prüfungsordnung für den anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes vom 12. Januar 2007 in der Fassung vom 28. Juni 2011
In der Vergangenheit wurden durch die zuständige Stelle nach § 73 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Prüfungsordnungen in Form von Verwaltungsvorschriften erlassen. Auf Grundlage von § 47 Absatz 3 BBiG sind entsprechende Regelungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung am 1. Januar 2020 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat oder das sonst zuständige Fachministerium durch Rechtsverordnung zu erlassen.
Verbändestellungnahmen wurden angefordert. (Frist 22.10.2023)
Umsetzungsstand
-
Gesetz ist verkündet 12.12.2023