Gesetze zum Protokoll vom 7. April 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten
Gesetzgebungsverfahren 31.08.2016
Vertragsgesetz als Voraussetzung für das Inkrafttreten des deutsch-französischen Protokolls über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen.
Durch das Vertragsgesetz werden die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für das Inkrafttreten des Protokolls geschaffen.
Mit dem deutsch-französischen Protokoll werden die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei der grenzüberschreitenden Observation oder Nacheile oder bei sonstigen abgestimmten grenzüberschreitenden Einsatzmaßnahmen auch Luftfahrzeuge der Polizeibehörden (d.h. in Deutschland der Länder und der Bundespolizei) eingesetzt werden können. Einsätze von Polizeihubschraubern werden z.B. auch zu kurzfristigen, nicht geplanten Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. bei Großereignissen im Grenzgebiet, möglich sein. Das Protokoll ist wichtig, da mit ihm die rechtlichen und technischen Modalitäten für diese grenzüberschreitenden Einsatzmaßnahmen verbindlich festgeschrieben werden.
Zu diesem Gesetzgebungsverfahren wurden keine Verbändestellungnahmen angefordert.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt