Verordnung zur Einführung von Aufenthaltsdokumenten für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen und zur Änderung anderer freizügigkeitsrechtlicher Dokumentenmuster (Brexit-Dokumentenverordnung)

Typ: Verordnung , Datum: 27.03.2020

Festlegung der Dokumente zur Bescheinigung von Statusrechten von Briten

Nach Artikel 18 und Artikel 26 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft („Austrittsabkommen“) sind Aufenthaltsrechte, die auf Grund des Ab-kommens bestehen, durch besondere Vordrucke zu bescheinigen. Zugleich sind die Papiervordrucke für Aufenthaltsrechte für Familienangehörige von Unionsbürgern und für Schweizer und ihre Familienangehörigen im Interesse der Dokumentensicherheit aufzuheben. Es werden bundeseinheitliche Vordrucke eingeführt, die für Bescheinigungen des Aufenthaltsstatus nach dem Austrittsabkommen zu verwenden sind. Familienangehörige von Unionsbürgern und Schweizer erhalten künftig Aufenthaltsdokumente im eAT-Format. Damit ihnen für die Zeit bis zur Aushabe der Dokumente ein Aufenthaltsrecht bescheinigt werden kann, wird der Vordruck für die Fiktionsbescheinigung geändert