Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz)

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 23.09.2020

  • Gesetz

Bundesinnenminister Seehofer: "Eine Verwaltung ist nicht schon deshalb digitalisiert, weil man den Termin online reservieren kann. Solange beim Elterngeld-Antrag Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde verlangt werden, leben wir noch im letzten Jahrhundert. Das Registermodernisierungsgesetz ist der Grundstein, auf den wir die digitale Verwaltung bauen können."

Mit dem Registermodernisierungsgesetz legt die Bundesregierung einen bedeutenden Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung und digitale Verwaltungsverfahren vor. Auf Basis des Steuer-Identifikationsnummernverfahrens wird ein registerübergreifendes Identitätsmanagement in die Verwaltung eingeführt. Dazu wird die Steuer-Identifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen in jene Verwaltungsregister eingesetzt, die für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz wesentlich sind.
Die von einem Register übermittelten Daten können durch die Nutzung der einheitlichen und übergreifenden Identifikationsnummer eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden. Namensverwechslungen und unterschiedliche Schreibweisen führen nicht länger zu Prozessabbrüchen und die Übermittlung weiterer personenbezogener Daten ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. Durch den Gesetzentwurf werden Bürgerinnen und Bürger entlastet, da sie perspektivisch weniger Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen müssen. Außerdem ist ein registerübergreifendes Identitätsmanagement eine wichtige Grundlage für den registerbasierten Zensus.

Häufige Fragen zum Registermodernisierungsgesetz

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