Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 17.12.2014

Gewährleistung von Cybersicherheit in Deutschland

Mit dem am 25.7.2015 in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetz ist erstmals ein übergreifender Rechtsrahmen für die Gewährleistung von Cybersicherheit in Deutschland geschaffen worden. Das Gesetz sieht im Kern IT-Mindeststandards und Meldepflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen im BSI-Gesetz vor. Parallel dazu werden das Telekommunikationsgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz und das Atomgesetz entsprechend angepasst. Darüber hinaus gelten für Telemedienanbieter mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes erhöhte Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der von ihnen genutzten IT-Systeme und der dort vorgehaltenen Daten der Nutzer. Telekommunikations-Unternehmen sind verpflichtet, Nutzer zu warnen, wenn deren Anschluss für IT-Angriffe missbraucht wird.

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt

Dokumentation

Referentenentwurf

Verbändestellungnahmen