Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 21.09.2016

Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2021 vorgesehenen register­gestützten Zensus

Durch EU-Recht ist alle zehn Jahre ein Zensus in allen Mitgliedstaaten vorgesehen. Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2021 vorgesehenen register­gestützten Zensus geschaffen. Bund, Länder und Kommunen benötigen zudem für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen und Planungen verlässliche Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation. Um die Daten­erhebung möglichst kostengünstig und belastungsarm durchzuführen, soll der Zensus 2021 wie schon der Zensus 2011 auf einer registergestützten Methode beruhen.

Zu diesem Gesetzgebungsverfahren wurden keine Verbändestellungnahmen angefordert.

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt

Dokumentation

Referentenentwurf