Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021
Gesetzgebungsverfahren 21.09.2016
Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2021 vorgesehenen registergestützten Zensus
Durch EU-Recht ist alle zehn Jahre ein Zensus in allen Mitgliedstaaten vorgesehen. Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2021 vorgesehenen registergestützten Zensus geschaffen. Bund, Länder und Kommunen benötigen zudem für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen und Planungen verlässliche Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation. Um die Datenerhebung möglichst kostengünstig und belastungsarm durchzuführen, soll der Zensus 2021 wie schon der Zensus 2011 auf einer registergestützten Methode beruhen.
Zu diesem Gesetzgebungsverfahren wurden keine Verbändestellungnahmen angefordert.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt