Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungs­vollstreckung

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 18.01.2017

Weitestgehender Gleichlauf der öffentlich-rechtlichen Vollstreckung mit der zivilprozessualen Vollstreckung durch Verbesserung der Sachaufklärungsbefugnisse der öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsbehörden

Gewährleistung weitestgehenden Gleichlaufs zivilprozessualer und öffentlich-rechtlicher Vollstreckung: Erweiterung der Sachaufklärungsbefugnisse öffentlich-rechtlicher Vollstreckungs­behörden in Anlehnung an diejenigen des Gerichtsvollziehers betr. Aufenthalts­ermittlung und Auskunftsrechte gegenüber Dritten, Begründung korrespondierender Übermittlungs­befugnisse der auskunftserteilenden Behörden; Einfügung §§ 5a und 5b VwVG, Änderung § 90 Aufenthaltsgesetz, § 93 Abgabenordnung, § 35 Straßenverkehrsgesetz sowie § 6 des Justizbeitreibungsgesetzes

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt

Dokumentation

Referentenentwurf

Verbändestellungnahmen