Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
Gesetzgebungsverfahren 18.01.2017
Weitestgehender Gleichlauf der öffentlich-rechtlichen Vollstreckung mit der zivilprozessualen Vollstreckung durch Verbesserung der Sachaufklärungsbefugnisse der öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsbehörden
Gewährleistung weitestgehenden Gleichlaufs zivilprozessualer und öffentlich-rechtlicher Vollstreckung: Erweiterung der Sachaufklärungsbefugnisse öffentlich-rechtlicher Vollstreckungsbehörden in Anlehnung an diejenigen des Gerichtsvollziehers betr. Aufenthaltsermittlung und Auskunftsrechte gegenüber Dritten, Begründung korrespondierender Übermittlungsbefugnisse der auskunftserteilenden Behörden; Einfügung §§ 5a und 5b VwVG, Änderung § 90 Aufenthaltsgesetz, § 93 Abgabenordnung, § 35 Straßenverkehrsgesetz sowie § 6 des Justizbeitreibungsgesetzes
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt