Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 19.05.2023

  • Gesetz

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Durch den Gesetzentwurf wird Mehrstaatigkeit generell zugelassen und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfacher. Eine Einbürgerung ist künftig nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Für den Ius-soli-Erwerb eines Kindes ausländischer Eltern wird die erforderliche Aufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils in Deutschland ebenfalls von acht auf fünf Jahre verkürzt; die Optionsregelung entfällt vollständig. Bei der Anspruchseinbürgerung bleibt es dabei, dass der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen nach SGB II oder XII erbracht werden muss.

Ausnahmen sollen auf ausdrücklich benannte Fälle beschränkt werden. Diese gelten für Personen, die in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, Personen, die mit einer in Vollzeit tätigen Person sowie einem Kind in familiärer Gemeinschaft leben sowie die sog. Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer, die bis 1974 in die Bundesrepublik bzw. bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind. Der letztgenannte Personenkreis soll noch weitere Einbürgerungserleichterungen erhalten. Gast- und Vertragsarbeiter müssen nur mündliche deutsche Sprachkenntnisse nachweisen; auf den Einbürgerungstest wird bei ihnen verzichtet. Mit dem Gesetzentwurf soll auch gewährleistet werden, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden durch die Staatsanwaltschaften sicher von strafrechtlichen Verurteilungen erfahren, denen antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zugrunde liegen.

Statt der "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" sollen konkrete Ausschlussgründe geregelt werden. Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung dann im Fall einer Mehrehe oder wenn Personen durch ihr Verhalten zeigen, dass sie die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten. Das Verfahren der Sicherheitsabfrage soll in digitalisiert und beschleunigt werden. Zugleich wird der Kreis der abzufragenden Behörden um weitere Sicherheitsbehörden erweitert. Schließlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Einbürgerungsurkunde grundsätzlich in einem feierlichen Rahmen in einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden soll.

Die Verbändebeteiligung wurde am 19.05.2023 eingeleitet und ist abgeschlossen.

Verbändestellungnahmen liegen, in nicht barrierefreier Form, von folgenden Verbänden vor: Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e.V. (NeMO), Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und des Kommissariats der deutschen Bischöfe, und der Selbstvertretungsgruppe geflüchteter Menschen mit Behinderungen NOW! Nicht Ohne das Wir, Rat für Migration e.V.

Dokumentation

Referentenentwurf

Kabinettfassung

Stellungnahmen (teilweise nicht barrierefrei)