Gesetz zum Abkommen vom 26. September 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
Gesetzgebungsverfahren 18.01.2017
Die Wirksamkeit der deutsch-tunesischen Zusammenarbeit bei der Verhütung, der Bekämpfung und der Aufklärung von Straftaten der organisierten Kriminalität und des Terrorismus soll durch das Sicherheitsabkommen gesteigert und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten erhöht werden.
Durch diesen Gesetzentwurf wird das Abkommen vom 26. September 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich in Kraft gesetzt. Der Abschluss dieses bilateralen Abkommen ist ein wirksames Mittel zur gemeinsamen Bekämpfung der organisierten und der schweren Kriminalität sowie des Terrorismus. Mit dem Abkommen sollen die Grundlagen für eine engere und bessere Zusammenarbeit der beiden Staaten geschaffen werden. Tunesien kommt aufgrund seiner geografischen Lage eine strategische Bedeutung für die Bekämpfung der internationalen Kriminalität zu.
Zu diesem Gesetzgebungsverfahren wurden keine Verbändestellungnahmen angefordert.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt