Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 10.05.2019

Wohnsitzregelung des Aufenthaltsgesetzes für schutzberechtigte Ausländer soll entfristet werden

Der am 27. Februar 2019 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht insbesondere die Entfristung der durch das Integrationsgesetz im Jahr 2016 eingeführten Wohnsitzregelung
für schutzberechtigte Ausländer (§ 12a des Aufenthaltsgesetzes) vor. Diese Wohnsitzregelung ist ein wichtiges integrationspolitisches Instrument für die Betroffenen; sie verbessert zudem die erforderliche Planbarkeit von Integrationsangeboten der Länder und Kommunen. Nach dem Integrationsgesetz aus dem Jahr 2016 tritt die Wohnsitzregelung am 6. August 2019 außer Kraft. Der Gesetzentwurf sieht neben der Entfristung auch moderate Anpassungen der Wohnsitzregelung vor, die auf den bisherigen Praxiserfahrungen der Länder beruhen. Eine Evaluierung der Wohnsitzregelung innerhalb von drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ist geplant.

Der Gesetzentwurf sieht zudem die Entfristung der mit dem Integrationsgesetz im Jahr 2016 eingeführten Haftungsbeschränkung des Verpflichtungsgebers für den Lebensunterhalt eines Ausländers auf drei statt fünf Jahre für vor dem 6. August 2016 abgegebene Verpflichtungserklärungen (§ 68a des Aufenthaltsgesetzes) vor. Auch diese Haftungsbeschränkung soll nach dem Integrationsgesetz aus dem Jahr 2016 am 6. August 2019 außer Kraft treten. Durch die Entfristung soll sichergestellt werden, dass die beabsichtigte Schutzwirkung für den Verpflichtungsgeber nicht entfällt.

Dokumentation

Referentenentwurf

Stellungnahmen