Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokkos und der Tunesischen Republik als sicheres Herkunftsland

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 12.03.2016

Algerien, Marokko und Tunesien sollen als sichere Herkunfts­staaten eingestuft werden.

Durch den Gesetzentwurf werden die Staaten Demokratische Volksrepublik Algerien, Königreich Marokko und Tunesische Republik zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes sowie Artikel 37 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 bestimmt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU liegen nur in wenigen Einzelfällen vor. Durch die zahlreichen, zu-meist aus asylfremden Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland sich aufhaltenden Asylsuchenden belastet. Dies geht im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutz­bedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Eine Eindämmung der aus asylfremden Motiven gestellten Asylanträge ist daher geboten.

Dokumentation

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