Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 03.02.2016

Asylpaket II

Es sind Maßnahmen zur Bewältigung des starken Flüchtlingszustroms Maßnahmen erforderlich:

  • Für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern wird ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt. Die zeitlichen Abläufe werden so gestaltet, dass das Verwaltungs­verfahren innerhalb einer Woche und das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden können. Um die staatlichen Verteilentscheidungen durchzusetzen, haben Verstöße gegen die räumlichen Beschränkung Sanktionen im Asylverfahren zur Folge. Zur besseren Steuerung des Zuzugs wird zudem der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz mit der Registrierung und Verteilung der Asylsuchenden verknüpft.

  • Der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz soll für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden.

  • Die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen werden präzisiert. Zudem wird sich der Bund stärker bei der Beschaffung der nötigen Papiere für Personen, die Deutschland wieder verlassen müssen, engagieren.

  • Zum besseren Schutz von Minderjährigen, die in Unterkünften nach dem AsylG untergebracht sind, wird eine Regelung zur Vorlage von erweiterten Führungs­zeugnissen durch in diesen Unterkünften in der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger tätige Personen getroffen.

  • Leistungen nach dem AsylbLG werden neu festgesetzt.

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt

Dokumentation

Referentenentwurf

Verbändestellungnahmen