Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 27.04.2020

Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung dem Beschluss des Bundesrats vom 21.09.2018 (Drucksache 307/18) nach, bundesweit die rechtlichen Grundslagen für "Kombianträge" im Zusammenhang mit der Beantragung von Familienleistungen zu schaffen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, um die Beantragung von zentralen Familienleistungen für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Auf Wunsch der Betroffenen soll eine digitale Antragstellung dergestalt möglich sein, dass die Leistungen über ein Antragssystem parallel beantragt und die Nachweise – soweit möglich – digital, auch mittels automatisiertem Datenabruf beigebracht werden können.

Den nunmehr vorgeschlagenen Änderungen ging ein intensiver Abstimmungsprozess im Ressortkreis voraus. Unter der Leitung von BMI und BMFSFJ haben sich die unmittelbar betroffenen Ressorts (neben BMI und BMFSFJ: BMF, BMJV, BMAS und BMG) sowie das Bundeskanzleramt, das Land Bremen (als Verantwortlicher eines Modellprojektes) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Steuerungskreis "Digitale Familienleistungen" beraten.

Der Gesetzentwurf sieht nun vor, Rechtsgrundlagen zum Datenabruf zwischen Behörden im Bereich der Familienleistungen zu schaffen. Zugleich werden querschnittliche Regelungen zum elektronischen Nachweis der Identität auf dem Sicherheitsniveau "substantiell" durch den befristeten Einsatz von ELSTER-Softwarezertifikaten geschaffen.

Der Gesetzentwurf sieht ein zeitlich gestaffeltes Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung bzw. am 1. Januar 2022 vor. 

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