Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (91b GG) - Stärkung der deutschen Hochschul­landschaft durch Erweiterung der grundgesetzlichen Kooperations­möglichkeiten von Bund und Ländern

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 16.07.2014

Mit der Neufassung des Artikels 91b Absatz 1 GG werden die verfassungsrechtlichen Rahmen­bedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschafts­bereich geschaffen.

Durch die Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes wurde die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Hochschulbereich erweitert. Der Bund darf seither auf Grund von mit den Ländern abzuschließenden Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung auch Hochschulen, einzelne Institute oder Institutsverbünde dauerhaft fördern. Bund und Länder erhalten durch die Grundgesetzänderung zusätzlichen Gestaltungs­spielraum in der gemeinsamen Wissenschaftsförderung. So kann künftig neuen Herausforderungen im Wissenschafts­bereich besser begegnet werden.
Die föderale Grundordnung wird nicht berührt. Wie bisher verbleibt die Zuständigkeit für das Hochschulwesen bei den Ländern.

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt

Dokumentation

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Verbändestellungnahmen