Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
Gesetzgebungsverfahren 24.08.2016
Durch den Abbau von Schriftformerfordernissen im Verwaltungsrecht des Bundes soll die elektronische Kommunikation mit und innerhalb der Verwaltung gestärkt werden.
Durch diesen Gesetzentwurf werden 476 verzichtbare Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes abgebaut. Hierzu wird die vormals vorgesehene Schriftform entweder ersatzlos gestrichen oder es werden an ihrer Stelle möglichst einfache elektronische Verfahren zugelassen. Dadurch sollen bei der Ausführung des Bundesrechts möglichst einfache, nutzerfreundliche und effiziente elektronische Dienste durch die Verwaltung angeboten werden können. Durch den Abbau möglichst vieler Anordnungen der Schriftform können Medienbrüche bestenfalls im gesamten Verwaltungsprozess, von der Antragstellung bis zur Archivierung, vermieden werden.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt