Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
Gesetzgebungsverfahren 03.05.2024
Der Gesetzesentwurf dient vorrangig der Schaffung eines neuen § 25a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), der die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (bisheriger § 25 Absatz 3 VwVfG) übernimmt und insbesondere um digitale Vorgaben erweitert.
Der Gesetzesentwurf dient vorrangig der Schaffung eines neuen § 25a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), der die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (bisheriger § 25 Absatz 3 VwVfG) übernimmt und insbesondere um digitale Vorgaben erweitert. Eine grundsätzlich noch vor der Antragstellung durchzuführende frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll den Antrag für das anschließende Planungs- und Genehmigungsverfahren optimieren. Es wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in verkehrsüblichem elektronischen Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll. Für die Übermittlung an die Behörde soll zudem ein maschinenlesbares Format verwendet werden, wenn auf Seiten des Vorhabenträgers und der Behörde die technischen Voraussetzungen vorliegen und kein unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht.
Mit der Stärkung des Instruments der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung durch den neuen § 25a VwVfG wird auch eine entsprechende Zielvereinbarung der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 aus dem "Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern" umgesetzt.
Verbändestellungnahmen wurden angefordert.
Datum der Kabinettbefassung: 24.04.2024