Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
Gesetzgebungsverfahren 02.11.2016
Anpassung des deutschen Sprengstoffrechts an die europarechtlichen Vorgaben (Richtlinien 2013/29/EU und 2014/28/EU sowie Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU)
Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, den die Bundesregierung am 02.11.2016 beschlossen hat und der nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, passt das deutsche Sprengstoffrecht an Fortentwicklungen des europäischen Rechts durch Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien (2013/29/EU - Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, 2014/58/EU - Errichtung eines Systems zur Rückverfolgung pyrotechnischer Gegenstände und 2014/28/EU - Bereitstellung auf dem Markt und Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke) an. Ferner werden die schon bislang bestehenden Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, deren Bevollmächtigte, Importeure und Händler) im Rahmen der Produktverantwortung eindeutig zugeordnet. Jeder Wirtschaftsakteur kann damit detailliert an einer Stelle des geltenden Rechts erkennen, welche Pflichten er im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen am Gemeinschaftsmarkt zu erfüllen hat.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt