Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 25.01.2017

Mit der unentgeltlichen Bereitstellung offener Daten durch Behörden der unmittelbaren Bundes­verwaltung erfüllt die Bundesregierung eine Forderung aus der Digitalen Agenda der Bundesregierung.

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes wird die Grundlage für die aktive Bereitstellung von Daten der Behörden der unmittelbaren Bundes­verwaltung geschaffen. Daten, die elektronisch verarbeitet werden können, sind eine wertvolle Ressource, wenn sie transparent zugänglich gemacht werden. Diese sogenannten offenen Daten eröffnen die Chance auf mehr Teilhabe interessierter Bürgerinnen und Bürger und eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden mit diesen. Zudem können sie Impulse für neue Geschäfts­modelle und Innovationen bedeuten. Daten in digitaler Form werden daher immer wieder als der "Treibstoff der Zukunft" oder als "das neue Öl" bezeichnet.

Die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung werden durch das Gesetz angehalten, die zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhobenen unbearbeiteten Daten zu veröffentlichen. Es dürfen jedoch keine Ausnahme­tatbestände dieser oder anderer Regelungen entgegenstehen. Insbesondere sind datenschutzrechtliche und spezialgesetzliche Regelungen zu beachten. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, die Veröffentlichung von Daten zukünftig bei der Umsetzung neuer Verwaltungs­verfahren schon frühzeitig zu berücksichtigen. Außerdem fordert es den Aufbau einer Beratungs­stelle für die Behörden des Bundes.

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt

Dokumentation

Referentenentwurf

Verbändestellungnahmen