Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 07.12.2020

  • Gesetz

Mit dem Gesetz soll der Zensus auf das Jahr 2020 verschoben und das Aufenthaltsgesetz ergänzt werden.

Als Folge der Corona-Pandemie konnten die Vorbereitungen für den Zensus 2021 nicht wie geplant durchgeführt werden. Der Zensusstichtag soll daher durch das vorgeschlagene Gesetz auf den 15. Mai 2022 verschoben werden. Durch das Gesetz werden zugleich im erforderlichen Umfang die Datenlieferungen öffentlicher Stellen terminlich angepasst.

Für den Fall, dass bei einer längeren Fortdauer der Corona-Pandemie oder einer anderen besonderen Lage eine erneute Verschiebung des Zensusstichtags erforderlich werden sollte, wird die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.

Durch die Einführung eines neuen Hafttatbestandes der "ergänzenden Vorbereitungshaft" im Aufenthaltsrecht wird zudem sichergestellt, dass bereits abgeschobene Gefährder und strafrechtlich erheblich in Erscheinung getretene Ausländer, wie beispielsweise kriminelle Mitglieder aus Clanstrukturen, die entgegen einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot unerlaubt wiedereinreisen und einen Asylantrag stellen, in Haft genommen werden können.

Dokumentation

Kabinettfassung und Referentenwurf

Stellungnahmen bezüglich der Verschiebung des Zensus

Stellungnahmen bezüglich der Änderung des Aufenthaltsgesetzes