Entwurf eines Fünften Verwaltungsverfahrensänderungsgesetzes (5. VwVfÄndG) 

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 10.07.2023

  • Gesetz

Der Entwurf sieht eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vor und dient vorrangig der Verstetigung der Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG), das bis zum 31. Dezember 2023 befristet ist.

Mit dem PlanSiG wurde sichergestellt, dass auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Die Regelungen des PlanSiG ermöglichten aus Anlass der Pandemie verstärkt die digitale Durchführung notwendiger Verfahrensschritte, setzen für ihre Anwendung jedoch keine konkrete pandemische Lage voraus.

Anlässlich der anstehenden Änderung des VwVfG sollen auch die Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes im Verwaltungsverfahrensrecht erweitert werden.

Der Entwurf enthält folgende wesentliche Änderungen des VwVfG:

  • § 3a VwVfG: Erweiterung der Regelungen zum elektronischen Schriftformersatz: Zulassung des qualifiziertes elektronisches Behördensiegels, Zulassung „besonderer elektronischer Postfächer“, z. B. besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA),
  • § 27a VwVfG: öffentliche/ortsübliche Bekanntmachung zwingend auch im Internet (bislang nur Soll-Vorschrift),
  • § 27b VwVfG: Pflicht zur Zugänglichmachung im Internet bei öffentlicher Auslegung zusätzlich zu mindestens einer anderen Auslegungsform,
  • § 27c VwVfG: Zulassung von Onlinekonsultation und Video-/Telefonkonferenz als Ersatz für Erörterung/mündliche Verhandlung mit Verfahrensbeteiligten oder der Öffentlichkeit.

Der Grundsatz der Subsidiarität des VwVfG (§ 1 Absatz 1) gegenüber spezielleren bundesrechtlichen Regelungen bleibt von den Änderungen des 5. VwVfÄndG unberührt.

Die erforderliche lückenlose Fortführung der Regelungen aus dem PlanSiG setzt eine Verkündung der Anschlussregelungen und damit des 5. VwVfÄndG noch in diesem Jahr voraus. 

Der Entwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Länder- und Verbändestellungnahmen wurden angefordert.

Dokumentation