Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680
Gesetzgebungsverfahren 01.02.2017
Anpassung des nationalen Datenschutzrechts des Bundes an das geänderte europäische Datenschutzrecht
Der Gesetzentwurf schafft den notwendigen gesetzlichen Rahmen, damit die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) und die Datenschutz-Richtlinie Polizei und Justiz (Richtlinie (EU) 2016/680) in Deutschland ab 25. Mai 2018 ihre volle Wirkung entfalten können. Kernstück des Gesetzes ist die Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieses ergänzt ab dem 25. Mai 2018 die unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung um die Bereiche, in denen mitgliedstaatliche Gestaltungsspielräume bestehen. Daneben werden wesentliche Teile der Datenschutzrichtlinie Polizei und Justiz umgesetzt.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt