Brexit-Aufenthalts-Überleitungsgesetz

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 01.08.2019

  • Gesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union -

Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes für betroffene britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen im Falle eines ungeregelten Brexit 

Mit dem Gesetzentwurf wird das Aufenthaltsgesetz ergänzt: Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ohne das zwischen der Europäischen Union und der britischen Regierung ausgehandelte Austrittsabkommen aus der Europäischen Union austritt (ungeregelter Brexit), wird eine Überleitungsregelung für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts freizügigkeitsberechtigt im Bundesgebiet aufhalten, eingefügt. Den Betroffenen wird damit für Konstellationen, in denen sie die freizügigkeitsrechtlichen, nicht aber die für Drittstaatsangehörige geltenden strengeren aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vollständig erfüllen, ermöglicht, einen Aufenthaltstitel für ihren weiteren Verbleib in Deutschland zu erhalten. Neben dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Betroffenen durch Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels in Deutschland zu befreien. Damit soll den Betroffenen und den Ausländerbehörden ausreichend Zeit zur Beantragung und Erteilung der erforderlichen Aufenthaltstitel gegeben werden.