Besondere Gebührenverordnung (BGebV) BMI für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 31.07.2019

  • Gesetz

Die BGebV BMI ermöglicht die fortgesetzte Erhebung von Gebühren und Auslagen in dessen Zuständigkeitsbereich. Durch Systematisierung des Gebührenrechts wird ein wichtiger Beitrag zu Transparenz und Rechtssicherheit geleistet.

Auf Grund der Gesetze zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes werden die bisher in rund 200 Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Gebührenregelungen zum 1. Oktober 2019 für das BMI und zum 1. Oktober 2021 für die übrigen Ressorts aufgehoben. An die Stelle der bisher dezentral normierten Gebührenregelungen müssen dann sog. Besondere Gebührenverordnungen der einzelnen Ressorts treten, in denen die jeweils einschlägigen Gebühren- und Auslagentatbestände gebündelt werden.

Die Besondere Gebührenverordnung des BMI konzentriert etwa 200 Gebühren- und Auslagentatbestände im Zuständigkeitsbereich des BMI in einer einzigen Gebührenverordnung, die am 1. Oktober 2019 in Kraft tritt. Damit ist sichergestellt, dass Gebühren und Auslagen durchgängig weiter erhoben werden können. Betroffen sind zahlreiche Rechtsmaterien und Behörden, die individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erbringen - etwa Zertifizierungen im Bereich der IT-Sicherheit durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder bestimmte waffenrechtliche Erlaubnisse durch das Bundeskriminalamt. Erstmals wird auch die Bundespolizei Gebühren und Auslagen erheben können.

Insgesamt fördert die Besondere Gebührenverordnung des BMI Transparenz und Rechtssicherheit, indem geltendes Gebührenrecht vereinheitlicht und die Kalkulation der Gebühren entlang klarer Bemessungsgrundlagen nachvollziehbar gemacht wird.