Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 12.12.2019

Demografischer Wandel, Fachkräftemangel und Digitalisierung stellen den öffentlichen Dienst vor wachsende Herausforderungen: Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) passt Besoldungsrecht, Umzugskostenrecht sowie Versorgungsrecht des Bundes an diese geänderten Anforderungen an.

Das BesStMG (Bundesgesetzblatt) und die begleitende Verordnung (Bundesgesetzblatt) sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Gesetz und Verordnung steigern die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Hierzu enthalten sie Änderungen im Besoldungsrecht, im Versorgungsrecht, im Umzugskostenrecht und im Trennungsgeldrecht. Diese schaffen für den Bund als Dienstherrn größere Flexibilität, verringern Verwaltungsaufwand und entwickeln zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung.

Im Besoldungsrecht umfasst das BesStMG Änderungen insbesondere bei den Stellenzulagen, bei der Personalgewinnung und -bindung, bei der Auslandsbesoldung, in der Bundesbesoldungsordnung B und bei der Honorierung besonderer Leistungsbereitschaft.

Das Gesetz modernisiert das Umzugskostenrecht in Bezug auf Kostenfolgen und Kostenabrechnung zur Steigerung der Transparenz und zur Verwaltungsvereinfachung.

Im Versorgungsrecht sind Fortentwicklungen insbesondere bei der Versorgungsrücklage und bei der Berücksichtigung von Dienstzeiten bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen erfolgt. Zudem wird die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in die Beamtenversorgung übertragen.

Beschlussfassung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 2019

Dokumentation

Kabinettsfassung

Referentenentwurf BMI

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