Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen
Verordnung 23.10.2024
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen
Mit der Änderungsverordnung werden im Bereich des Meldewesens die Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung, die Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung, die Bundesmeldedatenabrufverordnung und die Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung hinsichtlich der Abschaffung der strukturierten Namensdarstellung im Meldewesen geändert. Darüber hinaus werden weitere Änderungen hinsichtlich der Speicherung früherer Namen und zur Adressübermittlung von Versicherten, die ins Ausland weggezogen sind, von den Meldebehörden an die Träger der Rentenversicherung vorgenommen.
Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2025 vorgesehen.
Die Namensschreibweise im Meldewesen wird derzeit in einem längeren Prozess an die im Personenstands- und Ausländerwesen übliche Schreibweise angepasst. Dies erfolgt mit dem Ziel, dass alle Fachlichkeiten die Daten in gleicher Weise verarbeiten können.
Der Prozess des Übergangs von der strukturierten zur unstrukturierten Namensschreibweise ist in Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) vom 28. Oktober 2015 (BAnzAT 30.10.2015 B2), zuletzt geändert am 27. September 2022 (BAnzAT 07.10.2022 B2) beschrieben.