Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur
Gesetzgebungsverfahren 14.08.2024
Das SpoFöG stellt die Spitzensportförderung des Bundes erstmals auf eine einheitliche und transparente Grundlage. Die Spitzensport-Agentur wird als unabhängige Mittelvergabeinstanz errichtet.
Das SpoFöG schafft die Grundlage für eine umfassende Verschlankung, Entbürokratisierung und Digitalisierung des bestehenden Fördersystems. Es errichtet daneben die unabhängige Spitzensport-Agentur als Stiftung öffentlichen Rechts. Mit der Spitzensport-Agentur wird erstmals eine zentrale Stelle zur Förderung des Spitzensports in Deutschland „aus einer Hand“ geschaffen. Ihre Entscheidungen sollen von unabhängiger sportfachlicher Expertise getragen sein und den Weg für einen erfolgreichen Spitzensport in Deutschland weisen. Daneben definiert das SpoFöG erstmals leistungs- und gesellschaftsbezogene Ziele und Rahmenbedingungen der Sportförderung; Werte und Integrität werden als Fördervoraussetzungen verankert.
Folgende Verbände haben eine Stellungnahme abgegeben:
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband, Athleten Deutschland e.V., Berufsverband der Trainer/innen im Deutschen Sport e.V., Deutscher Olympischer Sportbund e.V., Deutscher Alpenverein Leistungssport gGmbH, Deutscher Basketball Bund e.V., Deutscher Gehörlosen-Sportverband e.V., Deutscher Leichtathletik-Verband, Deutsche Schulsportstiftung, Deutscher Schwimm-Verband e.V., Deutscher Tanzsportverband e.V., Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft, Special Olympics Deutschland e.V., Stiftung Sicherheit im Sport, Teamsport Deutschland, Trainerakademie Köln des DOSB
Umsetzungsstand
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Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 465KB] Referentenentwurf (12.08.2024)
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Regierungsentwurf ist verabschiedet [PDF, 579KB] Regierungsentwurf