Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes Teil 2

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 29.11.2024

Mit dem Gesetz werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt. Zudem werden redaktionelle Änderungen am Bundeskriminalamtgesetz vorgenommen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes Teil 2 bedarf der Zustimmung des Bundesrates und setzt Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 (Az. 1 BvR 1160/19) bezüglich der Überwachung von Kontaktpersonen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung und Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 (Az. 1 BvR 1345/21), bezüglich des verfassungsrechtlichen Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beim Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen, um. Im Übrigen enthält dieser Entwurf redaktionelle Änderungen.

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