Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung

Typ: Verordnung , Datum: 10.10.2024

  • Verordnung

Mit dem Verordnungsentwurf soll eine Beschleunigung der Integrationsprozesse im Zusammenhang mit den Integrationskursen unterstützt werden.

Der Integrationskurs ist das Grundangebot des Bundes zur Integration. Teilnahmeberechtigten Ausländerinnen und Ausländern sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern soll mit dem Integrationskurs die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich vermittelt werden. Die Nachfrage an der Teilnahme und der Bedarf an einem Integrationskurs sind weiter hoch. Seit dem Jahr 2022 waren regelmäßig Rekordteilnehmendenzahlen zu verzeichnen. Das seit 2005 bestehende Integrationskurssystem hat sich dabei stetig bedarfsgerecht fortentwickelt. Ziel ist es, auch weiterhin ein effizientes und wirtschaftliches Kurssystem zur Verfügung zu stellen. Das Absolvieren eines Integrationskurses soll beschleunigt und damit auch die Arbeitsmarktintegration unterstützt werden. Dazu beitragen soll unter anderem eine Neuordnung des Kursartenangebots.

Dokumentation

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