Gesetz zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 16.12.2022

  • Gesetz

Durch eine Änderung des Bundesdisziplinargesetzes sollen Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamtinnen und -beamte beschleunigt werden. Insbesondere Extremisten sollen hierdurch schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden.

Das Disziplinarrecht verfügt über wirksame Instrumente, um angemessen auf dienstliche Verfehlungen von Beamtinnen und Beamten zu reagieren. Besonders schwere Dienstvergehen führen zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Im geltenden System, in welchem die Disziplinarbehörde eine Entfernung einer Beamtin oder eines Beamten nur im Wege einer Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erreichen kann, dauern Disziplinarverfahren jedoch sehr lange. Dies ist insbesondere bei extremistischen Verfehlungen von Beamtinnen und Beamten nicht hinnehmbar. Dienstvergehen mit extremistischem Bezug haben besonders schwerwiegende Auswirkungen auf das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode und der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus der Bundesinnenministerin sehen daher vor, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Dies erfolgt durch eine Änderung des Bundesdisziplinargesetzes. Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, sollen die Disziplinarbehörden künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen selbst mittels Disziplinarverfügung aussprechen. Zudem sollen finanzielle Fehlanreize zur Verzögerung von Disziplinarverfahren reduziert werden, indem rechtskräftig wegen Extremismus aus dem öffentlichen Dienst entfernte Beamtinnen und Beamte die während des Disziplinarverfahrens gezahlten Bezüge zurückzahlen müssen.

Daneben sieht der Gesetzentwurf eine erleichterte Beendigung des Beamtenverhältnisses bei strafrechtlichen Verurteilungen wegen Volksverhetzung vor. Künftig soll bei einer Volksverhetzung bereits eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (statt bisher 12 Monaten) zum Verlust der Beamtenrechte oder der Versorgungsbezüge führen.

Der Deutsche Bundeswehrverband hat eine Stellungnahme abgegeben, der Veröffentlichung jedoch widersprochen.